
Mehrfamilienhaus in Würzburg: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit PV
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern in Würzburg haben 2026 eine attraktive Option: die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit PV. Mit dem neuen Programm KlimaStadt Würzburg gibt es erstmals auch einen städtischen Zuschuss dafür. Tina erklärt, wie das Modell funktioniert und wer davon profitiert.
Was ist Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ermöglicht es, eine PV-Anlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses zu betreiben und den erzeugten Strom direkt an die Bewohner zu liefern. Der Strom wird über intelligente Messsysteme (iMSys) anteilig auf die einzelnen Wohneinheiten aufgeteilt. Im Unterschied zum klassischen Mieterstrom ist keine Registrierung als Energieversorger notwendig.
Voraussetzungen für die Förderung in Würzburg
Für den städtischen Förderbaustein gelten folgende Mindestanforderungen (Stand April 2026):
- Mindestens 3 Wohneinheiten im Gebäude
- Viertelstündliche Messung per intelligentem Messsystem (iMSys)
- Neue PV-Anlage muss Teil des Projekts sein
Wie viel Förderung gibt es?
Die Stadt Würzburg fördert die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit bis zu 5.000 Euro pro Projekt:
- 2.000 Euro für die Einrichtung des Messsystems
- 150 Euro pro neu installiertem kWp PV-Leistung
Zusätzlich kann der bundesweite Mieterstromzuschlag beantragt werden. Die aktuellen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrer Website.
Gebäudeversorgung oder klassischer Mieterstrom?
Beide Modelle haben Vor- und Nachteile. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist administrativ einfacher, weil keine Energieversorger-Registrierung nötig ist. Für Eigentümer, die einen unkomplizierten Einstieg suchen, ist sie oft die bessere Wahl.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich mich als Energieversorger registrieren?
Nein. Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung liefern Sie keinen Strom direkt – Sie teilen die Erzeugung anteilig auf. Eine Energieversorger-Registrierung ist nicht erforderlich.
Was kostet das intelligente Messsystem?
Die Kosten werden teilweise durch den städtischen Zuschuss von 2.000 Euro abgedeckt. Darüber hinaus gelten gesetzliche Kostenobergrenzen für den Einbau.
Geht das auch bei kleinen Häusern mit 3 Wohnungen?
Ja, genau das ist der Mindeststandard. Auch bei kleinen Objekten lohnt sich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung.
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Stand: Mai 2026



